Hoffentlich versichert
Hoffentlich ... versichert ?
Wir möchten uns sehr herzlich bedanken für die verschiedenen Zusendungen zum Gedankenaustausch zum Thema Versicherungen. Manche haben sich viel Mühe damit gegeben. Eine Zusendung haben wir empfangen, die u. E. verschiedene Aspekte in einer ausgewogenen Weise beleuchtet. Wir haben uns entschieden, diese Zusendung stellvertretend für alle anderen abzudrucken.
Wir betrachten mit diesem Abdruck das Thema nicht als erledigt. Gerne empfangen wir weitere Post zu diesem Thema und werden dann überlegen, in welcher Form wir den Gedankenaustausch in Folge mir nach weiter fortsetzen.
Nun die besagte Zusendung:
Sich Gedanken über das Verhältnis von Christen zu Versicherungen zu machen birgt die Gefahr, sich in unangemessener Weise zu Gewissensentscheidungen anderer Gläubiger zu äußern. Denn ein für jedes Kind Gottes gleich gültiges, richtiges Verhalten in dieser Frage kann es nicht geben. Die allgemein geäußerte Aussage „Ein Kind Gottes darf keinen Versicherungsvertrag abschließen" ist meines Erachtens genauso falsch wie die: Ein Kind Gottes muß sich möglichst weitgehend versichern". Es handelt sich hierbei nämlich um eine Glaubens- und Gewissensfrage, die das einzelne Kind Gottes vor seinem Herrn und vor Gott, seinem Vater, entscheiden muß. Eine Glaubensfrage ist es deshalb, weil es Glauben braucht, auf Versicherungsschutz zu verzichten; eine Gewissensfrage deshalb, weil das Gewissen den Gläubigen dazu treiben kann, Versicherungsschutz zu suchen.
I. Zur Funktion von Versicherungen
Zur Klärung der Frage trägt es schon bei, wenn man sich überlegt, was denn eine Versicherung überhaupt ist und bezweckt. Sie dient ja nicht dazu, mich gegen etwas zu versichern" in dem Sinne, daß ich vor etwas bewahrt werde. Eine Lebensversicherung garantiert nicht mein Leben; eine Unfallversicherung bewahrt mich nicht vor einem Unfall. Das versteht sich von selbst. Es gibt die verschiedenartigsten Versicherungen, und ihr Sinn besteht in erster Linie darin, daß Vorsorge für wirtschaftliche Risiken getroffen wird: Mit der (Risiko-) Lebensversicherung erreiche ich (mehr oder weniger gut), daß, wenn ich als Versorger z.B. einer Familie wegfalle, für den Lebensunterhalt der Familie gesorgt ist. Mit der Unfallversicherung sorge ich dafür, daß eine finanzielle Absicherung vorliegt, daß die durch einen Unfall entstehenden Kosten abgedeckt sind. Die Haftpflichtversicherung sorgt dafür, daß ich Schäden, die ich anderen Menschen zufüge, ersetzen kann.
II. Mögliche Beweggründe, eine Versicherung abzuschließen, aus biblischer Sicht
Nur solche Versicherungen, die vor allem ein Instrument der Vorsorge sind (sogenanntes „Risikomanagement"), sind wohl für unsere Frage von Bedeutung. Ob sie aus der Sicht der Bibel positiv oder negativ zu beurteilen sind , richtet sich vor allem danach, welche Beweggründe ich beim Abschluß des Versicherungsvertrags habe. Wie gesagt, ist eine allgemeingültige Beurteilung nicht möglich; wohl gibt die Bibel aber einige Anhaltspunkte und Richtlinien, die bei der persönlichen Entscheidung zu berücksichtigen sind.
- Vielleicht schließe ich eine Versicherung aus Angst vor der Zukunft ab, weil ich die Sorge habe, ansonsten möglicherweise in meinem Leben (materiell, gesundheitlich, ...) Schiffbruch zu erleiden. Wir wissen aber, daß Gott, der Vater, für seine Kinder sorgt (lies Mt 6,25ff.). Es stellt sich deshalb in diesem Fall die Frage, ob ich möglicherweise aus mangelndem Gottvertrauen, aus Unglauben handele: Traue ich es Gott zu, mir auch aus schlimmer Not herauszuhelfen? Oder will ich es lieber gar nicht erst darauf ankommen lassen? „Was nicht aus Glauben ist, ist Sünde" (Röm 14,23).
- Mein Beweggrund, eine Versicherung abzuschließen, kann sein, daß ich Sicherheit suche. Nicht, daß ich Angst vor der Zukunft hätte, aber ich will doch lieber auf Nummer Sicher gehen. Auch dies kann ein Zeichen für mangelndes Gottvertrauen sein. Sicherheit sollte ich bei Gott suchen. Eine Versicherung darf kein Ersatz für die Fürsorge des Vaters sein nach dem Motto: Mir kann nichts passieren, denn ich bin versichert.
Ob und wie weitgehend ich mich versichere, hat also (auch) mit Glauben zu tun. Hier bestehen zwei Gefahren: Zum einen kann ich mich hinter angeblich fehlendem Glauben verstecken, um eben „vernünftigerweise" auf Nummer Sicher zu gehen; zum anderen kann es sein, daß ich auf Versicherungsschutz verzichte, mein vermeintliches Gottvertrauen aber in Wahrheit Vertrauen darauf ist, daß das Risiko sich schon nicht realisieren wird. Ob diese Gefahren im Einzelfall bestehen, muß jeder bei sich selbst ermitteln.
3. Gott stellt den Gläubigen in verschiedene Beziehungen: gegenüber der Familie, gegenüber Arbeitskollegen, gegenüber Mitgeschwistern usw. Jede dieser Beziehungen verschafft ihm (auch) Verantwortung.
a) Ein Beispiel zu den Beziehungen gegenüber den Mitmenschen: Eine Haftpflichtversicherung tritt für mich ein, wenn ich einem anderen Schaden zufüge. Wenn ich sie nicht abschließe, muß ich für eventuelle Schäden selbst aufkommen. Wenn meine finanziellen Mittel dazu nicht ausreichen, was schnell geschehen kann, wenn ich etwa einen schweren Unfall verursacht habe, hat der Geschädigte darunter zu leiden. Kann ich mich diesem gegenüber damit rechtfertigen, daß ich als Christ aus Überzeugung keine Versicherung abschließe?
b) Im Hinblick auf die Familie heißt es z. B. in 1. Timotheus 5,8: „Wenn aber jemand für die Seinen und besonders für die Hausgenossen nicht sorgt, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlechter als ein Ungläubiger." Fürsorge für die Familie ist biblisch geboten, sowohl in der Gegenwart (dazu ist in der Regel eine berufliche Tätigkeit erforderlich1) als auch für die Zukunft, soweit die Verantwortung des Familienoberhaupts reicht. Wenn beispielsweise absehbar ist, daß die Familienmitglieder nicht für sich selbst aufkommen können, sollte für den Fall, daß sie auf sich selbst gestellt sein sollten, Vorsorge getroffen werden. Sie sollen möglichst nicht anderen zur Last fallen (vgl. 2. Thes 3,6ff.), und zwar weder dem Staat/ den Steuerzahlern noch der Gesellschaft. Zu diesem Zweck kann finanzielle Vorsorge sinnvoll sein; ob ich durch nachhaltiges Sparen oder den Abschluß einer Lebensversicherung Vorsorge treffe, macht lediglich einen praktischen Unterschied.
4. Teilweise ist also eine Versicherung nichts anderes als ein gezieltes Sparen. Ich zahle Geld ein, das ich bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses ganz/ teilweise/mit Zuschlag wieder herausbekomme. Ähnlich ist es bei der privaten Krankenversicherung: Ob ich monatliche Beiträge bezahle und meine Arztkosten erstatten lasse oder ob ich keine Beiträge bezahle und die Arztkosten selbst trage, macht vom christlichen Standpunkt aus gesehen keinen Unterschied. Auch beim Sparen stellt sich natürlich die Frage, welche Beweggründe mich dabei leiten. Ohne auf die Frage nach Geld und Reichtum eingehen zu wollen, ist hierbei jedenfalls zu bedenken, daß Gott uns unser irdisches Vermögen anvertraut, um es sinnvoll einzusetzen (vgl. das Gleichnis in Mt 25,14ff.).
Bleibe bei mir, fürchte dich nicht ... 1. Sam 22,23
Man kann also auch eine Versicherung abschließen, um einer biblischen Verpflichtung nachzukommen oder um mit den irdischen, von Gott anvertrauten Gütern zu wirtschaften. Insofern ist die Frage, ob und wie weitgehend ich mich versichere, auch eine Frage des Gewissens. Da dies eine Frage ist, die jedes einzelne Kind Gottes persönlich beantworten muß, denke ich, daß es nicht angeht, sie für andere Menschen mit zu beantworten, insbesondere nicht für solche, die möglicherweise von meiner Entscheidung betroffen sind und für deren Wohlergehen ich Verantwortung trage. Oder kann ich für andere, mündige Menschen entschei-den, auf finanzielle Absicherung zu verzichten bzw. finanzielle Risiken einzuge-hen, auch wenn diese den dazu nötigen Glauben nicht haben?
Schwierig ist dabei auch die Frage zu beantworten, was konkret nötig ist, um meiner biblischen Verantwortung nachzukommen. Zu prüfen ist möglicherweise auch, ob ich im Einzelfall wirklich von meinem Gewissen oder von wirtschaftlichen Überlegungen geleitet werde; die Gefahr, daß letzteres der Fall ist, besteht in der heutigen, vom Materialismus geprägten Zeit in besonderem Maß. Diese Uberprüfung hat wieder jedes einzelne Kind Gottes vor dem Herrn durchzuführen.
IIl. Zusammenfassung
Drei Dinge sind also im Auge zu behalten, wenn es um das Verhältnis des Christen zu Versicherungen geht:
- Versicherungsverträge dürfen nicht dazu dienen, mangelnden Glauben und mangelndes Gottvertrauen zu ersetzen.
- Versicherungsverträge können ein Instrument sein, der biblischen Verantwortung in unseren verschiedenen Beziehungen zu entsprechen oder mit dem uns von Gott Anvertrauten vernünftig umzugehen.
- Die konkrete Entscheidung ist von dem einzelnen Kind Gottes vor dem Herrn zu fällen. Wir sollten dabei nicht weiter gehen, als unser Gewissen uns gehen läßt, andererseits aber nicht hinter unserem Glauben zurückbleiben. In jedem Fall verbietet es sich, die Beweggründe anderer zu beurteilen (1. Kor 4,5).
1 Ausnahmen kann es freilich geben, wenn jemand vor dem Herrn zu der Überzeugung gelangt, daß der Herr statt einer entgeltlichen Beschäftigung eine andere Betätigung vorgesehen hat, die mit einer unsicheren finanziellen Situation verbunden ist. Diese Entscheidung kann aber wohl nicht über den Kopf Betroffener hinweg gefällt werden.
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