Bibelstudium
Bibelkurs
2.4. Das Sündopfer
Schriftstellen:
3. Мо 4; 5,1-13; 6,18-23; 4. Mo 18,9.10
Charakter:
vorgeschriebenes, hochheiliges Feueropfer, nur unter bestimmten Bedingungen zum lieblichen Geruch dem HERRN. Für ein Verhalten, das im Gegensatz zu Gottes heiliger Natur und Seinem Wohnen unter dem Volk Israel steht.
Art der Opfergaben:
Für eine versehentliche Sünde gegen ein Gebot des HERRN durch
- den gesalbten Priester (= Hoherpriester; vgl. 3. Mo 21,10): ein junger Farren (Stier), ohne Fehler;
- die ganze Gemeinde Israel: ein junger Farren (Stier), ohne Fehler;
- einen Fürst: ein Ziegenbock, ohne Fehler;
- eine Person aus dem Volk: eine Ziege oder ein Schaf, ohne Fehler.
Für einige konkret genannten Sünden durch
- irgendeinen Israeliten (ohne Rangunterschiede): ein Schaf oder eine Ziege bzw. zwei Turteltauben oder junge Tauben bzw. 1/10 Epha Feinmehl ohne Ol und Weihrauch.
Eine dieser Opfergaben ist zu bringen, wenn irgend jemand
- unter Eid befragt die Wahrheit verschwiegen hat (3. Mo 5,1);
- durch Kontakt mit etwas Unreinem unpassend für Gottes heilige Gegenwart geworden ist (3. Mo 5,2-3);
- unbesonnen geschworen hat (3. Mo 5,4); (Dieses letztere Sündopfer besitzt einen gewissen Übergangscharakter - es wird in 3. Mose 5,6 sowohl Sünd- als auch Schuldopfer genannt.)
Ablauf der Opferhandlung:
• (Sündopfer des gesalbten Priesters oder der ganzen Gemeinde) Der gesalbte Priester (bzw. die Gemeinde) bringt den Farren zum Eingang des Zeltes der Zusammenkunft, der gesalbte Priester (bzw. die Altesten der Gemeinde) legen ihre Hände auf den Kopf des Farren, der gesalbte Priester (bzw. jemand aus der Gemeinde) schlachtet den Farren vor dem HERRN, der gesalbte Priester sprengt von dem Blut mit dem Finger sieben Mal vor den HERRN gegen den Vorhang zum Allerheiligsten hin, danach streicht er etwas von dem Blut an die Hörner des Räucheraltars und gießt den Rest am Fuß des Brandopferaltars aus.
Das Fett des Farren wird durch den Opfernden in gleicher Weise wie beim Friedensopfer entnommen (nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt und sich an ihnen befindet, beide Nieren, das Fett an ihnen sowie an den Lenden, das Netz über der Leber und - bei Widder und Schaf - den Fettschwanz) und vom gesalbten Priester auf dem Brandopferaltar geräuchert (gatar). Der gesalbte Priester verbrennt (saraph) den gesamten Rest des Farren an einem reinen Platz außerhalb des Lagers.
• (Sündopfer eines Fürsten oder jemandes aus dem Volk) Der Opfernde schlachtet das Tier an der Stelle, wo auch das Brandopfer geschlachtet wird. Der opfernde Priester streicht etwas Blut an die Hörner des Brandopferaltars und gießt das restliche Blut an dessen Fuß aus. Auch hier wird das Fett durch den Opfernden wie beim Friedensopfer entnommen und vom Priester auf dem Brandopferaltar geräuchert (gatar).
Unterschiede zum Sündopfer des gesalbten Priesters oder der Gemeinde: Das geräucherte Fett der Ziege (die ein einfacher Israelit zu bringen hat) gilt als lieblicher Geruch dem HERRN (3. Mo 4,31.35). Vom Fett des ebenfalls möglichen Schafes wird das nicht gesagt. Die Reste der Opfertiere eines Fürsten oder einfachen Mannes werden nicht außerhalb des Lagers verbrannt; sie gehören dem opfernden Priester. Er und jedes männliche Mitglied der priesterlichen Familie darf davon essen, jedoch nur an heiliger Stätte (im Vorhof).
• (Sündopfer aus konkretem Anlaß gemäß 3. Mo 5,1-13) (Schaf oder Ziege) Keine besondere Vorschrift, daher wohl wie beim vorhergehenden Sündopfer. (zwei Tauben)
Zuerst muß eine davon als Sündopfer dargebracht werden: Der opfernde Priester drückt ihr den Kopf ein, sprengt etwas Blut an die Altarwand und drückt den Rest am Altarfuß aus.
Die zweite muß als Brandopfer entsprechend 3. Mo 1,14-17 geopfert werden. (1/10 Epha Feinmehl)
Da das Feinmehl hier als Sündopfer dient, darf im Gegensatz zum Speisopfer kein Öl und Weihrauch beigefügt werden. Der Priester räuchert das Gedächtnisteil (eine Handvoll) auf dem Brandopferaltar; der Rest gehört ihm.
Weitere Bestimmungen:
Alles, was mit dem Fleisch des Sündopfers in Berührung kommt, wird heilig. Jedes Kleidungsstück, worauf Blut vom Sündopfer spritzt, muß an heiliger Stätte (im Vorhof) gewaschen werden.
Ein irdenes Kochgefäß, in welchem Fleisch von einem Sündopfer gekocht wurde, muß zerbrchen, ein bronzenes gescheuert werden.
Teilhaber:
- der HERR (Blut, Fett, Nieren);
- der opfernde Priester bei Ziege und Schaf (den Rest des Opfertiers);
- der opfernde Priester den Rest eines Sündopfers von Feinmehl.
2.5. Das Schuldopfer
Schriftstellen: 3. Mo 5,14-26; 7,1-7; 4. Mo 18,9.10
Charakter: vorgeschriebenes, hochheiliges Feueropfer; Darbringung nicht ohne finanzielle Wiedergutmachung möglich.
Unterschied zwischen Sünd- und Schuldopfer: Ein Sündopfer sühnt die unabsichtliche, mehr öffentlich geschehene Ubertretung eines Gebots des HERRN, wobei das persönliche Maß des Verständnisses berücksichtigt wird. Ein Schuldop-fer ist für Sünden im privaten Bereich zu bringen, die eine (abschätzbare) Benachteiligung Gottes oder Ubervorteilung des Nächsten zur Folge bzw. zum Ziel hatten.
Art der Opfergaben: ein Widder ohne Fehler. (Seine Darbringung hatte in der Regel die Zahlung der 1,2-fachen Schadenssumme in Silber zur Voraussetzung.)
Anlässe für ein Schuldopfer: Ein Schuldopfer ist erforderlich, wenn jemand
- dem HERRN etwas vorenthält (vgl. Mal 1,14), worauf Er laut Gesetz Anspruch hat (3. Mo 5,14-16);
- durch (jedenfalls selbstverschuldete) Unwissenheit ein Verbot des HERRN übertritt (3. Mo 5,17-19); Untreue an dem HERRN begeht, indem er
- dem Nächsten gegenüber bestreitet, etwas zur Verwahrung oder ein Darlehen erhalten bzw. ihm etwas geraubt zu haben (3. Mo 5,20-21);
- den Nächsten erpreßt, Fundsachen unterschlägt, ihn durch einen Meineid übervorteilt (3. Mo 5,22).
Ablauf der Opferhandlung:
Der Opfernde schlachtet den Widder an der Stelle, wo auch das Brandopfer geschlachtet wird. Ein Priester sprengt das Blut rundherum an den Altar.
Der Opfernde trennt das Fett ab (den Fettschwanz, das Fett, das die Eingeweide bedeckt, die Nieren, das Fett an ihnen sowie an den Lenden, das Netz über der Leber). Der Priester räuchert (gatar) das Fett auf dem Altar.
Weitere Bestimmungen: Bei den Opferanlässen a) bis d) ist folgende Reihenfolge vorgeschrieben:
- Opferung eines Widders - Zahlung der 1,2-fachen Schadenssumme an den Priester,
- Opferung eines Widders;
- Zahlung der 1,2-fachen Schadenssumme an den Geschädigten - Opferung eines Widders.
Teilhaber:
- der HERR (Blut, Fett, Nieren);
- der opfernde Priester (Rest des Widders).
Nach der schematischen Beschreibung der fünf Hauptopferarten sollen nun kurz die vorgeschriebenen regelmäßigen und (wichtigsten) gelegentlichen Opferanlässe behandelt werden.
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