Bibelkurs

Die Opfer im Alten Testament(2)

2. Allgemeine Bestimmungen über die fünf Arten von Opfern

2.0. Vorbemerkungen

Im Zusammenhang mit dem Darbringen von Opfern werden drei Begriffe für „verbrennen" bzw. „räuchern" benutzt:

  • hebr. alah: aufsteigen lassen. Im 3. Buch Mose selten, wird mit „opfern" übersetzt.
  • hebr. qatar: emporrauchen lassen, teilweise verbrennen. Für das Verbrennen auf dem Brandopfer- oder Räucheraltar, mit „räuchern" oder „in Rauch aufgehen lassen" übersetzt.
  • hebr. saraph: (völlig) verbrennen. Z.B. für das Verbrennen des Sündopfers oder der roten Kuh (4. Mo 19) außerhalb des Lagers.

Von manchen Opfergaben wird nur ein gewisser Teil auf dem Altar geräuchert. Dieser Teil heißt hebräisch „azkara" (wahrscheinlich von „zakar" = gedenken) und wird mit „Gedächtnisteil" übersetzt.

Einige der Feueropfer werden „hochheilig" genannt: Speisopfer (sofern kein Web- oder Hebopfer), Sündopfer und Schuldopfer. Was von hochheiligen Opfern Aaron und seinen Söhnen zufällt, darf nur von männlichen Mitgliedern der priesterlichen Familie an heiliger Stätte, d.h. im Vorhof des Zeltes der Zusammenkunft, gegessen werden (s. außer in 3. Mose auch in 4. Mo 18,9.10). - Auch die Schau- oder Schichtbrote gehören zu den hochheiligen Feueropfern, obwohl sie selbst nicht auf den Altar kommen, sondern nur die Zwischenschichten aus Weihrauch als ihr Gedächtnisteil (3. Mo 24,5-9).

2.1. Das Brandopfer

Schriftstellen:

3. Mo 1; 6,1-6

Charakter:

freiwilliges Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch.

Art der Opfergaben:

  • Rind, männlich, ohne Fehler;
  • Schaf oder Ziege, männlich, ohne Fehler;
  • Turteltaube oder junge Taube.

Ablauf der Opferhandlung:

→ Rind, Schaf oder Ziege

Der Opfernde stellt das Opfertier am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor, er legt die Hände auf dessen Kopf und schlachtet es. Einer der Priester sprengt das Blut ringsum an den Brandopferaltar. Der Opfernde zieht die Haut des Tieres ab, zerlegt es in Stücke und wäscht Eingeweide und Schenkel. Der Priester räuchert (gatar) das Ganze auf dem Brandopferaltar.

→ Turteltaube oder junge Taube

Der Priester tut alles: er drückt ihr den Kopf ein, läßt das Blut an der Altarwand auslaufen, entfernt den Kropf und wirft ihn zur Fettasche (östlich des Altars), reißt sie an den Flügeln ein und räuchert sie auf dem Brandopferaltar.

Weitere Bestimmungen:

Ein Brandopfer muß die ganze Nacht auf dem Altar bleiben. Die Opferreste (Fettasche) müssen morgens abgehoben und östlich des Brandopferaltars abgesetzt werden. Nach einem Kleiderwechsel muß der Priester die Fettasche an einen reinen Platz außerhalb des Lagers bringen.

Teilhaber:

  • ein Ganzopfer, d.h., es gehört vollständig dem HERRN;
  • der opfernde Priester erhält die Haut des Opfertieres.

2.2. Das Speisopfer

Schriftstellen:

3. Mo 2; 6,7-16; 7,9.10; 10,12.13; 4. Mo 18,9.10

Charakter:

freiwilliges, hochheiliges Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch.

Art der Opfergaben:

  • Feinmehl mit Öl (und Weihrauch),
  • Ofengebäck, ungesäuerter Kuchen aus Feinmehl mit beigemengtem Öl,
  • Ofengebäck, ungesäuerter Fladen aus Feinmehl, mit Öl übergossen,
  • Pfannengebäck aus ungesäuertem Feinmehl mit beigemengtem Öl, in Stücke gebrochen, mit Öl übergossen,
  • Napfgebäck aus Feinmehl und Ol,
  • von den ersten Früchten: - Ahren, am Feuer gröstet, - Schrot von Gartenkorn,

Beigaben:

Zu jedem Speisopfer: das „Salz des Bundes", zum Feinmehl mit Ol: Weihrauch, zu den ersten Früchten: Öl und Weihrauch.

Ablauf der Opferhandlung:

Der Opfernde überreicht die Opfergabe dem Priester, dieser trägt sie zum Brandopferaltar und entnimmt den für den HERRN bestimmten Anteil (Gedächtnisteil). Der Priester räuchert (qatar) diesen Anteil auf dem Altar; evtl. zugefügter Weihrauch darf nicht anteilmäßig, sondern er muß insgesamt geräuchert werden.

Weitere Bestimmungen:

Ein Speisopfer darf keinen Sauerteig oder Honig enthalten. Deshalb darf die Opfergabe der Erstlinge beim Fest der Wochen (Pfingsten) - zwei Brote, mit Sauerteig gebacken - nur vor dem HERRN gewebt/geschwungen werden, nicht jedoch auf den Altar kommen (3. Mose 2,12; 23,15-17.20).

Teilhaber:

  • dem HERRN wird der Anteil zum Gedächtnis geräuchert;
  • der Rest des mit Öl vermischten Feinmehls bzw. trockener Speisopfer gehört Aaron und seinen Söhnen, er muß im Vorhof verzehrt werden und darf nicht mit Sauerteig gebacken werden (3. Mo 6,8-11);
  • der Rest eines im Ofen, in der Pfanne oder im Napf zubereiteten Speisopfers gehört dem opfernden Priester (3. Mo 7,9.10).

2.3. Das Friedensopfer

Schriftstellen:

3. Мо 3; 7,11-34; 10,14.15

Charakter:

freiwilliges Feueropfer, dem HERRN zum lieblichen Geruch.

Opferanlässe:

  • Dank- oder Lobopfer,
  • Gelübdeopfer,
  • freiwilliges Opfer.

Art der Opfergaben:

  • Rind, männlich oder weiblich, ohne Fehler;
  • Schaf, männlich oder weiblich, ohne Fehler;
  • Ziege, männlich oder weiblich, ohne Fehler.

Beigaben:

Wenn das Friedensopfer als Dankopfer dargebracht wird, müssen folgende (Speisopfer-) Beigaben zugefügt werden:

  • ungesäuerter Kuchen aus Feinmehl mit beigemengtem Ol;
  • ungesäuerter Fladen aus Feinmehl, mit Ol übergossen;
  • Feinmehl, mit Öl verrührt;
  • gesäuertes Brot.

Je ein Stück von diesen vier Beigaben wird als Hebopfer für den HERRN entnommen, aber nicht Ihm geopfert, sondern es gehört dem opfernden Priester (da hier nichts im Ofen, in der Pfanne oder im Napf Zubereitetes dabei ist, das ihm von den üblichen Speisopfern nach 3. Mose 2 zufällt). Die Beigaben an sich sind höchstwahrscheinlich für Aaron und seine Söhne bestimmt.

Ablauf der Opferhandlung:

Der Opfernde bringt das Tier zum Eingang des Vorhofs, legt seine Hände auf dessen Kopf und schlachtet es. Ein Priester sprengt das Blut rundherum an den Brandopferaltar.

Der Opfernde trennt das Fett, das die Eingeweide bedeckt und sich an ihnen befindet, die beiden Nieren, das Fett an ihnen und an den Lenden sowie das Netz über der Leber, und (beim Schaf) den Fettschwanz ab und bringt es mit der Brust des Tieres dem Priester. Der Priester räuchert das Abgetrennte auf dem Brandopferaltar.

Der Opfernde webt die Brust des Tieres vor dem HERRN und übereignet sie den Söhnen Aarons.

Der opfernde Priester erhält den rechten Schenkel als Hebopfer; er entnimmt den Beigaben (Kuchen, gesäuertes Brot) das ihm bestimmte Hebopfer.

Weitere Bestimmungen:

Das Fleisch eines Dankopfers darf nur am Opfertag, das eines Gelübde- bzw. freiwilligen Opfers auch am folgenden Tag gegessen werden; danach müssen alle Reste verbrannt werden (saraph).

Das Überschreiten dieser Fristen macht das Friedensopfer ungültig und läßt es zum Greuel (zu etwas Unreinem) werden.

Opferfleisch, das mit etwas Unreinem in Kontakt gekommen ist, darf nicht gegessen werden. Fett von Tieren, die als Friedensopfer verwendet werden, darf nicht gegessen werden.

Teilhaber:

  • der HERR (Blut, Fett, Nieren),
  • alle Söhne Aarons und ihre Familien (Brust),
  • der opfernde Priester und seine Familie (rechter Schenkel, Hebopfer von den Beigaben; vgl. 4. Mo 18,11),
  • der Opfernde und seine Geladenen (das restliche Opfertier).

Anforderungen an Teilhaber des Opfermahls:

  • das Friedensopfer gehört dem HERRN, nicht mehr dem Opfernden, deshalb dürfen nur (nach dem Gesetz) reine Personen davon essen;
  • ausgeschlossen sind Personen, die (nach dem Gesetz) als unrein gelten, die Unreinigkeit eines Menschen, ein unreines Vieh oder Scheusal (Gegenstand des Abscheus) berührt haben.