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Das Kreuz im Klassenzimmer?

„Das Kreuz ist der Nerv. Das Verdikt des Bundesverfassungsgerichts gegen Kreuze in bayerischen Klassenzimmern erschüttert das Land weit über die Grenzen des Freistaates hinaus." Unter dieser Überschrift beschäftigte sich das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" am 14.08.1995 mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses besagte, daß eine Vorschrift der bayerischen Schulordnung, die das Anbringen eines Kreuzes in jedem Klassenzimmer vorschreibt, gegen das Grundgesetz verstoße.

Das Urteil löste eine breite Diskussion, verbunden mit heftigen Kontroversen, aus. Der Grund dafür lag, nach Carl Amery, einem bayerischen Schriftsteller, in der Diskrepanz zwischen formalem und echtem Christentum: „Wenn die Bayern wahrhaft christlich wären, hätten sie gar nicht soviel Angst, ihre äußerlichen Glaubenssymbole zu verlieren."' Für Paulus, den „Apostel der Nationen", hatte das Kreuz - im Gegensatz zu vielen Menschen heute - nicht irgendeine symbolische Bedeutung. Er wußte: Jesus Christus hat „Frieden gemacht ... durch das Blut seines Kreuzes" (Kol 1,20). Deswegen konnte er auch an die Korinther schreiben: „Denn ich hielt nicht dafür, etwas unter euch zu wissen, als nur Jesum Christum und ihn als gekreuzigt" (1. Kor 2,2).

Hierin liegt auch heute noch die eigentliche Bedeutung des Kreuzes:

Entscheidend ist nicht die Meinung vieler über das Kreuz, sondern die persönliche Stellung zu dem Gekreuzigten.

 

1 Der Spiegel Nr.34,21.8.1995,S.41.