Bibel praktisch

Bringet den Zehnten

Ist das Bringen des Zehnten, d.h. des zehnten Teils aller Einkünfte, für den - neutestamentlichen Gläubigen heilige Pflicht, oder besteht für ihn keine Verpflich-tung, sich an die eindeutigen Aufforderungen des AT zu halten?

Wenn wir nun dieser Frage nachgehen wol-len, dann müssen wir ein wenig weiter ausholen und die Hinweise und Vorschriften in der Bibel zu diesem Thema etwas genauer untersuchen.

Der Begriff des „Zehnten" (in nominaler Form) kommt in der gesamten Heiligen Schrift insgesamt 34 mal vor, 28 mal im AT, 6 mal im NT, und zwar in Hebräer 7. Da die neutestamentlichen Stellen sich auf eine Begebenheit beziehen, die im AT geschildert wird, wollen wir uns zunächst auf die Untersuchung des AT beschränken.

Stellen wir uns nun die Frage: Wer sollte den Zehnten erhalten? Nur in zwei Fällen erhalten Menschen den Zehnten: Melchise-dek, der Priester-König von Salem (1. Mo 14,20f.) und der König, den das Volk über sich haben wollte (1. Sam 8,15.17) In allen übrigen Fällen ist Gott selbst der eigentliche Empfänger - wenn auch indirekt. Da für unsere Uberlegungen die Einnahmen der Zehnten durch irdische Könige ohne Belang sind, können wir auch die beiden zuletzt genannten Verse außer acht lassen. Bei den noch übrigbleibenden 26 Textstellen fällt auf, daß zwei Begebenheiten in die Zeit falien, als das mosaische Gesetz noch nicht gegeben war, und die restlichen 24 Stellen die Zeit betreffen, die wir den Zeithaushalt des Gesetzes nennen. Damit wollen wir uns nun etwas genauer beschäftigen.

Bei weiteren Untersuchungen sehen wir, daß der Begriff „der Zehnte" etwa zur Hälfte innerhalb der gesetzlichen Vorschriften und Erläuterungen erwähnt wird (13 mal), während der Anwendung dieser Vorschriften 11 Textstellen gewidmet sind.

Bei der ersten Erwähnung des Zehnten in der mosaischen Gesetzgebung macht Gott un-mißverständlich klar, daß Ihm grundsätzlich aller Zehnte gehört, und bekräftigt dies mit dem Hinweis, daß Er davon auch nicht abzurücken gedenkt: „Aller Zehnte des Landes ... .. gehört dem HERRN, er ist ihm heilig" (3. Mo 27,30). Und, um gleichsam bei den Kindern Israel keine Unsicherheiten aufkommen zu lassen, erweitert Er das bezüglich des Ackerbaus Gesagte zwei Verse weiter auch auf die Viehzucht in Israel: „Und aller Zehnte vom Rind-und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll dem HERRN heilig sein" (V. 32). Damit war zunächst einmal die eindeutige Forderung Gottes bekannt, und die Israeliten wußten, woran sie waren.

Im 4. Buch Mose ließ Gott durch Mose erklä-ren, wie der Zehnte verwendet werden soll-te. Er wollte die Leviten, die Ihm im und am Haus Gottes dienten, für ihre Arbeit entlohnen. Sie bekamen ja kein Erbteil im verhei-Benen Land wie die anderen Stämme, außer einigen Wohnstädten mit ihren umliegenden Weideflächen (4. Mo 25,2-5; Jos 21,2f.). Damit diese Regelung auch dauerhaft beachtet würde, wird den Leviten dieser Lohn als Erbe verheißen: „Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zu-sammenkunft" (4. Mo 18,21.24).

Was wir hier über die Für- und Vorsorge Gottes sehen, wird anschließend noch wei-tergeführt, denn die Leviten wurden ihrerseits verpflichtet, von den Zehnteinnahmen, die sie von dem Volk erhielten, wiederum den zehnten Teil an Aaron weiterzugeben und damit stellvertretend an Gott selbst: „Und zu den Leviten sollst du reden .. Wenn ihr von den Kindern Israel den Zehnten neh-met, .. ... so sollt ihr davon ein Hebopfer für den HERRN heben, den Zehnten vom Zehn-ten" (4. Mo 18,26.28).

Während wir also im 3. Buch Mose die prinzipielle Verordnung, im 4. Buch Mose die Zweckbestimmung des Zehnten finden, enthält das 5. Buch Mose die Ausführungsvoschriften.


Wo sollte der Zehnte abgegeben werden?

Gott gibt besondere Verordnungen: Gott erwählte einen bestimmten Ort in dem verheißenen Land, wo der Zehnte abgeliefert werden mußte. Den Israeliten war es demnach nicht erlaubt, den Zehnten beliebig ab-zugeben, sondern ihn dorthin zu bringen, wO Gott verheißen hatte, Seinen Namen wohnen zu lassen (5. Mo 12,6; 11,17).

Da Gott aber nichts Unmögliches verlangt und dabei auch geographische Entfernungen berücksichtigt, erlaubte Er es den Israe-liten, die zu weit vom Heiligtum entfernt wohnten, die Zehnten zu Hause für eine angemessene Summe zu veräußern, mit diesem Geld zum Heiligtum zu kommen und dort wieder in Naturalien umzusetzen (5. Mo 14,24-26)


Wie sollte der Zehnte gebracht werden?

Gott kennt den Menschen und seinen Hang, sich persönlicher Verantwortung zu entzie-hen. So begegnet Er auch der möglicherweise großzügigen Handhabung beim Tausch „Naturalien - Geld", „Geld - Naturalien" mit folgenden Worten: „Binde das Geld in deine Hand zusammen [ = handle getreulich]" (5. Mo 14,25), wie Er bereits Vorsorge getroffen hatte für die korrekte Bestimmung des zehnten Tieres: „Man soll nicht untersu-chen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen" (= alle Tiere sollten unterschiedslos unter dem Hirtenstab durch-ziehen, jedes zehnte Tier sollte Gott gehö ren). Erfolgte dennoch eine Vor-Auswahl, gehörte sowohl das rechtmäßige als auch das eingetauschte Tier Gott (3. Mo 27,32f.).

Gott wollte aber dem treuen Israeliten auch in den auferlegten Pflichten Freude schen-ken: die Ablieferung des Zehnten im Heiligtum war mit einer Freudenmahlzeit verbun-den, an der der Abliefernde, seine Familie und die Leviten teilnahmen: „Vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Orte, welchen der HERR, dein Gott, erwählen wird, sollst du es essen, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd, und der Levit, der in deinen Toren ist; und du sollst dich vor dem HERRN, deinem Gott, erfreuen an allem Geschäft deiner Hand" (5. Mo 12,18; 14,26f.).


Ein weiterer Zweck

Ein äußerst interessanter Gesichtspunkt der Zehntverordnung, nämlich die göttliche Fürsorge für die sozial Schwachen, findet sich in einer besonderen Ein-zelheit: In jedem dritten Jahr sollte der Zehnte nicht wie in den beiden vorausgehenden Jahren zum Heiligtum gebracht, sondern in den Toren des Heimatortes niedergelegt werden und den Bedürftigen (Waisen, Witwen, Fremden und Leviten) zugute kommen: „Am Ende von drei Jahren sollst du allen Zehnten ... aussondern und ihn in deinen Toren niederle-gen; und der Levit ... und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und sich sättigen" (5. Mo 14,28.29).

Um auch hier einer möglichen lässigen Handlungsweise vorzubeugen (man beachte, daß die im Regelfall bestehende „Kontrolle" des Israeliten bei der Ablieferung des Zehnten im Heiligtum im dritten Jahr ja nicht gegeben war), mußte jeder Israelit die gewissenhafte Einhaltung der Verordnung für das dritte Jahr gleichsam eidesstattlich „vor dem HERRN, seinem Gott" bezeugen (5. Mo 26,12-15).

Vergegenwärtigt man sich die durch die mosaische Gesetzgebung festgelegte Jahres-abfolge und bezieht dabei die Zehntverord-nung mit ein, stellt man fest, daß innerhalb von sieben Jahren (jedes siebte Jahr war ein Sabbatjahr, in dem auch die Abgaben des Zehnten entfielen) zwei Jahreserträge für die Bedürftigen im Lande gezehntet wurden.

Aus alledem wird Gottes weise Gesetzgebung beispielhaft erkennbar: Der Zehnte war nicht verordnet, um die Erträge des einzelnen Israeliten zu schmälern, sondern er diente letztlich dem Wohl des gesamten Volkes, „der Wohlfahrt Israels"

Wie ist das Volk mit dieser Regelung umgegangen? Offensichtlich hat das Volk die Verordnungen mit recht unterschiedlicher Ernsthaftigkeit umgesetzt. Wir wollen versuchen, die Hinweise hierzu in chronologischer Reihenfolge auf-zuspüren.

  1. Der Prophet Amos, der etwa zur Zeit des Königs Jerobeam II. (793-753 v.Chr.) im Nordreich wirkte, bestätigt, daß der Zehnte zwar gegeben wurde, aber nicht in gottgemäßer Weise. Offensichtlich war die Abgabe des Zehnten ebenso wie die Darbringung der Schlachtopfer zur reinen Formsache geworden. Auf der einen Seite wurden „die Armen bedrückt, die Dürftigen mißhandelt" (Am 4,1), auf der anderen Seite glaubte man durch die Abgabe des Zehnten „alle drei Tage" (Am 4,4) Gott gefallen und Seinen Geboten entsprechen zu können.
  2. Hiskia, ein König des Südreichs (728 698 v.Chr.), fordert im Rahmen seiner umfangreichen Reformen u.a. auch das Volk auf, den Zehnten zu geben, und das Volk hört auf seinen Befehl: „Und er befahl dem Volke ..., das Teil der Priester und der Leviten zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten möchten. Und als das Wort kund wurde, brachten die Kinder Israel reichlich .. und den Zehnten von allem brachten sie in Menge" (2. Chr 31,4.5). Aus diesem Befehl und der positiven Reaktion des Volkes ist zu schließen, daß der Zehnte zuvor nicht oder nur unregelmäßig gegeben wurde.
  3. Unter Nehemia (um 444 v.Chr.), der als Statthalter in Jerusalem wirkte, nachdem ein jüdischer Überrest aus der babylonischen Gefangenschaft zurückgekehrt war, verpflichteten sich die Zurückgekehrten feierlich zur getreuen Abgabe des Zehnten für die Leviten: „Und den Erstling ... wollen wir den Priestern bringen ... und den Zehnten unseres Landes den Leviten ... Und die Leviten sollen den Zehnten vom Zehnten zum Hause unseres Gottes hinaufbringen" (Neh 10,37.38). Daß es nicht nur bei einem Vorsatz blieb, sondern dieser auch in die Tat umgesetzt wurde, erfahren wir zwei Kapitel später, wo es heißt: „Und ganz Israel gab in den Tagen Serubbabels und in den Tagen Nehemias ..., das Geheiligte aber gaben sie den Leviten, und die Leviten gaben das Geheiligte den Söhnen Aarons" (Neh 12,47).
  4. Der Prophet Maleachi, der ebenfalls nach dem Exil unter den Zurückgekehrten arbeitete (um 430 v.Chr.), mußte aber schon wieder klagen, daß Israel in der Abgabe des Zehnten säumig geworden war. Dabei ist es bemerkenswert, daß er den Israeliten vorhält, daß sie durch ihre laxe Haltung bei der Abgabe des vorgeschriebenen Zehnten Gott „beraubten" (Mal 3,8). Mit Nachdruck fordert Malea-chi deshalb das Volk auf, den ganzen Zehnten abzuliefern, und verbindet diese Aufforderung mit dem Hinweis auf den damit verbundenen Segen: „Bringet den ganzen Zehnten ... und prüfet mich doch dadurch ..., ob ich euch nicht die Fenster des Himmels auftun und euch Segen ausgießen werde bis zum Übermaß" (Mal 3,10).

Nach dieser Untersuchung stellt sich die Frage: Welche Bedeutung oder welche Konsequenzen hat die Zehntverordnung denn für uns als neutestamentliche Gläubige?

Die besprochenen Vorschriften entstammen alle der mosaischen Gesetzgebung und waren somit eindeutig und speziell für Gottes irdisches Volk bestimmt. Da wir heute nicht mehr unter Gesetz leben - denn durch Christus ist das Gesetz erfüllt und zu Ende gekommen (vgl. dazu vor allem den Römerbrief und den Galaterbrief) -, treffen insofern die Bestimmungen des Gesetzes buchstäblich nicht mehr auf gläubige Christen zu!

Ist daraus nun zu folgern, daß wir diesen Teil des AT als für uns unbedeutend abhaken können? Ich denke nicht. Die Vorschriften sind in ihrer buchstäblichen Bedeutung sicherlich nicht mehr für uns verbindlich, aber die darüber hinausgehende geistliche Bedeutung ist sehr lehrreich. Wir erkennen sie besonders in den beiden bisher nicht berücksichtigten Vorkommen des Begriffs des Zehnten aus der Zeit, wo das Gesetz noch nicht gegeben war. Als Abraham aus der Schlacht der Könige zurückkehrte und auch seinen Neffen, dessen Habe, die Frauen und das Gesinde zurückgebracht hatte, trat ihm Melchisedek, Priester von Salem, entge-gen, segnete ihn und sprach: „Gesegnet sei Abram von Gott, dem Höchsten, der Himmel und Erde besitzt! Und gepriesen sei Gott, der Höchste, der deine Feinde in deine Hand geliefert hat!" (1. Mo 14,19.20). Abraham blieb davon nicht unberührt: er „gab ihm den Zehnten von allem" (V. 20).

Warum, fragen wir uns, gab Abraham dem ihn segnenden Melchisedek den Zehnten von allem? War es nicht seine tief empfundene Dankbarkeit Gott gegenüber, der eine so groBe Rettung bewirkt hatte und von dem Mel-chisedek bestätigte, daß Er der sei, der Himmel und Erde besitzt? Ihm war bewußt, daß er Dank schuldete, und er gab - ohne Gesetz - von dem, was er hatte, Dem, von dem er es hatte.

Wenn wir nun noch die zweite Stelle be-leuchten, in der der Zehnte vor der Gesetzgebung vorkommt, dann stoßen wir auf die Begebenheit der Flucht Jakobs vor seinem Bruder Esau. Wir wollen dabei die Motive und die geistliche Haltung Jakobs nicht weiter untersuchen, sondern uns lediglich fra-gen, wie er dazu kommt, Gott den Zehnten zu versprechen. Allein und mittellos, ruht Jakob auf einem Stein und schläft, als Gott ihm im Traum erscheint und ihm u.a. verspricht: „Ich bin der HERR, der Gott Abra-hams, deines Vaters, und der Gott Isaaks; das Land, auf welchem du liegst, dir will ich es geben und deinem Samen" (1. Mo 28,13). Jakob bleibt davon nicht unberührt: er errichtet u.a. ein Denkmal und gelobt: „Von allem, was du mir geben wirst, werde ich dir gewißlich den Zehnten geben" (1. Mo 28,22).

Ihm wird unmißverständlich klar, daß - sollte er je zu Besitz kommen - er diesen nur Gott zu verdanken habe, und dann wollte er ge-wißlich - ohne Gesetz - von dem, was er hatte, Dem geben, von dem er es hatte. Bei Abraham und Jakob finden wir, daß sie - ohne Gesetz - das freiwillig abgaben, was später durch das Gesetz eingefordert werden mußte. Unter Gesetz wurde durch den eingangs zitierten Vers „aller Zehnte des Landes .. gehört dem HERRN" (3. Mo 27,30) gleichsam die gesamte Zehntverordnung be-gründet. Dem Israeliten wurde bei der Abgabe des Zehnten beständig verdeutlicht, daß aller Ertrag nicht auf eigener Anstrengung basierte, sondern durch die gütige Hand Gottes gewirkt war (vgl. dazu 5. Mo 28,1-14). Dem Herrn des Universums gehörte und gehört nicht nur „der Erdkreis und seine Fülle" (Ps 50,12; vgl. 2. Mo 19,5; 3. Mo 25,23) und somit auch der die Frucht hervorbringende Erdboden, sondern auch die Frucht selbst.

Wenn Gott nun feststellt: „Aller Zehnte gehört mir", dann ist das keine unangemessene oder unzeitgemäße Forderung, sondern zeigt an, wer der eigentliche Besitzer aller Dinge ist. Den Zehnten zu geben, war also die Anerkennung der Rechte Gottes und gleichzeitig ein Beweis der Dankbarkeit gegenüber Gott, dem alles gehörte. Dies konnte Gott „selbstverständlich" oder „natürlich" erwarten, aber Er hat es Seinem irdischen Volk vorgeschrieben, während Abraham und Jakob von sich aus eine „natürliche" eigentlich „normale" Reaktion zeigten: sie gaben den Zehnten ohne jede Vorschrift, also freiwillig.

Wir nun, die neutestamentlichen Gläubigen, sind befreit von jeder Vorschrift und „von dem Gesetz losgemacht, ... in welchem wir festgehalten wurden, so daß wir dienen in dem Neuen des Geistes und nicht in dem Alten des Buchstabens" (Röm 7,6); wir sind aus Glauben Nachkommen Abrahams geworden (Gal 3,7). Sollte uns weniger geistliches Verständnis kennzeichnen als Abraham und Jakob? Hiob wurde bereits darüber belehrt (Hi 41,2). Der Apostel Paulus formulierte es bei verschiedenen Gelegenheiten so:

„Von ihm und durch ihn und für ihn sind alle Dinge" (Röm 11,36), „da er selbst allen Leben und Odem und alles gibt" (Apg 17,25) und „von welchem alle Dinge sind, und wir für ihn, und ein Herr, Jesus Christus, durch welchen alle Dinge sind, und wir durch ihn" (1. Kor 8,6).

Wie verhalten wir uns nun mit diesem Wis-sen? Sollten wir in einer zwanghaften Weise die gesetzlichen Vorschriften erfüllen? Sollten wir nicht vielmehr freiwillig von den empfangenen Gütern dem Geber zurückge-ben? Paulus schreibt den Korinthern nicht vor, was oder wieviel sie zu geben hatten, er bestätigt ausdrücklich ihre Freiwilligkeit: „Ein jeder, wie er sich in seinem Herzen vorsetzt" (2. Kor 9,7).

Es geht nicht um ein vorgeschriebenes Maß, sondern um ein freiwilliges Mitteilen von dem, was uns - sicherlich auch zum Genuß (1. Tim 6,17) - anvertraut worden ist. Und dabei sollten wir „freigebig ... sein, mitteilsam" (1. Tim 6,18) und , „des Wohltuns aber und Mitteilens" nicht vergessen (Heb 13,16).

Ausschlaggebend für unsere Gaben ist dann weniger, wem sie zugute kommen - ob einem Gläubigen oder einem Ungläubigen, obwohl uns unsere Geschwister am meisten am Herzen liegen sollten (Gal 6,10) -, ausschlaggebend ist vielmehr unsere Freiwilligkeit als Ausdruck unserer Dankbarkeit gegenüber dem, von dem wir letztlich alles empfangen haben.

Daß unsere Freigebigkeit die Anerkennung Gottes findet - „Einen fröhlichen Geber hat Gott lieb" (2. Kor 9,7; vgl. Heb 13,16) - und darüber hinaus auch noch belohnt wird - „Wer des Armen sich erbarmt, leiht dem HERRN; und er wird ihm seine Wohltat vergelten (Spr 19,17) -, hätten wir nicht er-wartet. Wir sehen darin aufs neue die Weisheit und Güte unseres Schöpfers.