Christ und Waffe
Es war ja nicht anders zu erwarten, als dass es ein vielstimmiges Echo zu diesem Thema geben würde. Denn - wie Klaus Sander am Ende seines Artikels schrieb —,eine Patentlösung wird es für unser Problem kaum geben. Jeder gläubige Christ, der sich mit dieser Frage befasst, muss sie vor dem Herrn und mit dem Herrn für sich selbst beantworten.”
Da ist es nur zu begrüßen, wenn eine ganze Reihe von Leserzuschriften beweist, dass eben gerade diese Notwendigkeit auch gesehen wird. Ein Leser schreibt: „Zum Schluss zeigen Sie Ihren Standpunkt unmissverständlich an, lassen jedoch, und das finde ich richtig, jeden Christen die Entscheidung selbst fällen und würden sie akzeptieren. Gott hätte in Seinem Wort auf die aufgeworfene Frage eine unmissverständliche, ja eine direkte Antwort geben können - aber Er tut es nicht. Er tut es nicht, weil jeder Christ selbst mit seinem Gewissen die Entscheidung fällen muss und einmal vor Gott die Entscheidung verantworten muss” (Anonym). Da es nicht möglich ist, hier alle Zuschriften und Antworten darauf, die den Briefschreibern persönlich zugegangen sind, zu veröffentlichen, soll nur versucht werden, die wesentlichen Gesichtspunkte, die die Zuschriften ansprachen, durch einige Zitate zu Wort kommen zu lassen.
„Jede Seele unterwerfe sich den obrigkeitlichen Gewalten; denn es ist keine Obrigkeit, außer von Gott...”(Röm 13,1)
Wie steht es hiermit in Bezug auf unsere Frage? Ein Leser schreibt dazu: „Nach Röm 13.1.2 und 1. Pet 2.13.14 haben wir uns den obrigkeitlichen Gewalten zu unterwerfen, da die Obrigkeit von Gott eingesetzt ist. Wenn daher die Regierung durch eine Verordnung etwas von uns fordert, so haben wir diese auch zu erfüllen. In der Bundesrepublik Deutschland besteht nach wie vor die allgemeine Wehrpflicht. Von daher wird doch die Frage, ob ein Christ überhaupt zur Waffe greifen darf, entschärft. Der Staat (die Obrigkeit) fordert dieses von uns, wobei sie das Schwert trägt (Röm 13,4). Bedeutet denn nun die Ausbildung zum Kampf während der Grundausbildung (meist ist es nur auf diese Zeit beschränkt), dass ich bereits ein Mörder bin? Sicher nicht! Zwar gehört diese Art der Ausbildung zum Wehrdienst dazu, jedoch habe ich auch hier Gelegenheit, mich im humanitären Bereich zu betätigen” (A.Granz).
Und ein anderer (H. Kretzer) meint zu diesem Punkt: „Wenn ein Land von fremden Mächten angegriffen wird (und nur um Verteidigungskrieg geht es nach den Bestimmungen unseres Grundgesetzes), darf es sich verteidigen. Die jungen Männer der Bundesrepublik haben eine Wehrpflicht - das ist der Regelfall. Dieser weltlichen Einrichtung hat sich der junge Gläubige um des Herrn willen zu unterwerfen (1. Pet 2,13) (...) Geht es aber um den oben beschriebenen Verteidigungsfall, so ist in der Regel Wehrdienst- und Kriegsdienstpflicht für den Gläubigen gegeben - eine Verweigerun bedarf einer speziellen Begründung, nicht der staatlich geforderte Wehrdienst.”
Dazu merkt Klaus Sander an: „Das Problem für einen wahren Christen besteht sicher nicht darin, dass er nicht bereit wäre, sich Rom 13.1.2 und 1. Pet 2.13.14 zu unterwerfen, es besteht auch nicht in der Ausbildung zum Kampf während der Grundausbildung in Friedenszeiten oder etwa im Manövereinsatz, sondern letztlich darin, ob er im Rahmen kriegerischer Auseinandersetzungen u.U. einen Menschen töten darf. Dass der Christ, der sich für den Dienst mit der Waffe entscheidet, kein Mörder ist und kein Mörder sein will, steht völlig außer Zweifel“... „Für einen Christen, d.h. für einen Gläubigen der neutestamentlichen Gnadenzeit, konzentriert sich das Problem auf die einfache Frage, ob überhaupt irgendwie an der Tötung eines Menschen beteiligt und damit für den Tod dieses Menschen (mit)ursächlich sein darf. Der Gedanke, durch eine Tötungshandlung einem Menschen die Möglichkeit der Bekehrung zu nehmen oder genommen zu haben, ist allemal von fast erdrückendem Gewicht“, und zur Frage des Verteidigungskrieges meint Klaus Sander: Der Verteidigungsfall ist nach der Leserzuschrift anscheinend die Legitimation für die Wehr- und Kriegsdienstpflicht für den gläubigen Christen und damit vermutlich auch für die bei einer Verteidigung u.U. erforderliche Tötung eines Menschen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass und wie die Feststellung des Verteidigungsfalles durch ein Parlament einem jungen Gläubigen die innere Überzeugung vermitteln kann, dass eine etwaige mit seinem Dienst mit der Waffe verbundene Tötungshandlung vor Gott legitim sein müsse, einfach deswegen, weil ja das Parlament den Fall der Verteidigung festgestellt habe (...) Für einen jungen Christen ist damit das ihn belastende Problem, ob er (...) einen Angreifer töten darf, keineswegs gelöst."
„Du sollst nicht töten“ und „Man muss Gott mehr gehorchen als Menschen”
Eine weitere von dem Verfasser des Artikels angeführte Stelle der Schrift „Du sollst nicht töten” (2. Mo 20,14 und Mk 10,19 u.a.) im Zusammenhang mit der neutestamentlichen Aussage „Man muss Gott mehr gehorchen als Menschen” (Apg 5,29) erhielt durch die Zuschriften eine zusätzliche Nuance: „Das Gebot "Du sollst nicht töten" lässt sich urtextgetreu genauer mit "Du sollst nicht morden “übersetzen. Der Mörder hat sich im AT und NT außerhalb der Rechtsordnung gestellt und verdient den Tod“ (H.Kretzer). „Das hebräische Wort rahzach, das hier steht, bedeutet soviel wie 'morden' und wird immer dann verwendet wenn es um eine planmäßige, aus bösen Beweggründen geschehene Tötungshandlung geht (z.B. 5. Mo 22,26; Ri 20,4: 1. Kön 21,19), niemals jedoch im Zusammenhang mit einer Kriegssituation. Im Gegensatz dazu wird das Wort hahrag benutzt, wenn es um ein Töten im Kriege oder um ein von Gott angeordnetes Töten geht (z.B. 4. Mo 25,17: 1. Sam 15,3; 2. Mo 1912)” (A. Volk).
Klaus Sander gibt dies gern zu und ergänzt: Anscheinend ist die Bedeutungsbreite damit nicht völlig erfasst. Im Kommentar von C.F.Keil (vgl. C.F.Keil, Genesis und Exodus, Gießen 1983’, 5.516 ff.) ist dazu zu lesen, dass mit dem Gebot 'Du sollst nicht töten' nicht nur der vollendete Totschlag und Mord durch offene Gewalttat oder Hinterlist (2. Mo 2112.14.18), sondern überhaupt jede Gefährdung des Lebens aus Fahrlässigkeit (5. Mo 22,8) oder Mutwillen (3. Mo 19.14) wie aus Hass, Zorn und Rache (3. Mo 1917) missbilligt werden. Wenn es sich um die zentrale Frage handelt, ob ein Christ (aus welchen Umständen auch immer) töten darf, drängt sich jedenfalls 2.Mo 20,13 als Ausgangspunkt für alle Überlegungen fast von selbst auf”.
Der Aspekt des Ausübens von obrigkeitlicher Gewalt
Aus dem oben skizzierten Aspekt „obrigkeitliche Gewalten” ergibt sich nun noch eine weitere Fragestellung, die kontrovers gesehen werden kann. Es geht um die Frage, ob und wie weit ein Christ „Aufgaben der obrigkeitlichen Gewalten übernehmen” kann.
H. Kretzer meint: „Prinzipiell kann ein Christ aber auch sonst Aufgaben der obrigkeitlichen Gewalt übernehmen: er kann Polizist, Richter, Henker und Soldat sein - auch Berufssoldat. Er muss sich nur vorher über die Konsequenzen im klaren sein, die auf seinem beruflichen Weg liegen können. Er muss sich freilich fragen, in welchem Beruf er dem Herrn am besten dienen kann ...”, und A. Volk macht auf den Unterschied aufmerksam, der darin liegt, dass wir Christen persönlich aufgefordert sind, uns nicht zu rächen (Röm 12,19), aber in demselben Brief einige Verse weiter „die Obrigkeit eben gerade doch als Rächerin bezeichnet wird (Röm 13,4) - dazu ist sie von Gott eingesetzt! Und die Träger des staatlichen Schwertes, also Polizisten und Soldaten, sind genauso Gottes Beamte wie die Finanzbeamten (Röm 13,6). Daher bin ich davon überzeugt, dass dies ehrenwerte und von Gott gewollte Berufe sind, die auch ein gläubiger Christ- vorausgesetzt, er hat reine Beweggründe - mit gutem Gewissen ausüben kann...” Weiter meint ein Leser (E.v.d.Mark): „Meiner Überzeugung nach spielt es prinzipiell keine Rolle, welche Art von Autorität ein Christ vom Staat übertragen bekommt. In Römer 13 wird eine direkte Verbindung zwischen dem Schwert der Obrigkeit und den Beamten, die die Steuer eintreiben, hergestellt. Beides wird in einem ähnlichen Verhältnis zu Gott betrachtet („Gottes Dienerin” und „Gottes Beamte”), und beides muss von Menschen ausgeführt werden. Es wird da kein groSer Unterschied gemacht. Warum sollten wir dann einen machen?”
Klaus Sander möchte hier - bei aller Zustimmung zur klar durch Gott gegebenen Aufgabe der Obrigkeit — eine deutliche Differenzierung in folgender Hinsicht sehen: „Der Staat darf, soll und muss unter den gegebenen Voraussetzungen nach Gottes Ordnung strafen und sogar töten, weil er Obrigkeit von Gott ist - ich aber bin ein gläubiger Christ mit einer ganz anderen Perspektive (Phil 3,20) und als solcher gerade nicht mit der dem Staat zukommenden Autorität des Schwertes ausgerüstet. Dabei steht die Frage, ob die (...) genannten Berufe ehrenwert und von Gott sind, überhaupt nicht zur Debatte. In seinem Werturteil stimme ich ihm (dem Verfasser) uneingeschränkt zu. Das Problem besteht letztlich nur darin, ob ein Christ - gleichgültig in welchen Umständen oder in welchen Berufen - Tötungsgewalt ausüben darf. Insoweit habe ich persönlich erhebliche Bedenken gegenüber der Auffassung, dass ein Christ Arm der Obrigkeit und verlängerter Arm Gottes selbst dann sein könne, wenn damit das Töten von Menschen verbunden ist. Die Entscheidung in diesem Fall hat jeder Christ für sich selbst vor seinem Herrn zu treffen, und diese möchte ich respektieren, auch wenn ich sie nicht teile.”
Der Aspekt der Hilfe am „Nächsten“
In seinem Artikel hatte Klaus Sander auch die sicher nicht leicht zu beantwortende Frage angesprochen, wie der Christ sich verhalten kann, wenn seine Familie oder seine Nachbarn (sein „Nächster”) durch verbrecherische, brutale Menschen gequält oder umgebracht werden.
Hierzu wird bemerkt, dass das Argument der Nächstenliebe sich „mit den eigenen Waffen” schlägt: „Wird mein irdisches Heimatland angegriffen, und es erfolgte keine Gegenwehr (die auch die Beteiligung von Christen einschließen würde, da im Kriegsfall keiner gefragt wird, ob er will oder nicht), so würde der feindliche Soldat nicht getötet, und ich hätte meiner Pflicht der Nächstenliebe Genüge getan. Aber die Bürger des Landes, in dem ich lebe, würden vom Feind umgebracht. Ihnen gegenüber habe ich dann die Pflicht der Nächstenliebe verletzt. (Selbst irdische Gesetze verurteilen „Unterlassene Hilfeleistung”.) Greife ich zur Waffe, so dreht die ganze Angelegenheit sich
um ...” (F.v.d.Mark).
„Mit seinen Überlegungen zum Argument der Nächstenliebe gelangt der Verfasser der Zuschrift zum Kern des Problems - nämlich der Frage des Tötens, und darum allein geht es letztlich. Ich stimme seiner logischen Schlussfolgerung uneingeschränkt zu. Aber ebenso bin ich zutiefst davon überzeugt, dass der Herr einen jungen Christen, der im Vertrauen auf den Herrn Nächstenliebe gegen jedermann zu betätigen wünscht — in dem Sinn, dass er keine Tötungshandlung begehen will -, nicht im Stich lässt. Wo wir keinen Ausweg sehen, ist unser Herr gleichwohl nicht ohne Ausweg. Er wird dem einfältigen Glauben helfen, einen Angreifer nicht töten zu müssen und doch einen Angegriffenen wirkungsvoll schützen oder verteidigen zu können. Wie das sein kann, mag sich wie fast jede Glaubensentscheidung der rationalen Erfassung entziehen, der Herr wird es aber zu gegebener Zeit dem Glauben klarmachen“
(Klaus Sander).
Der Aspekt der moralischen Verantwortung gegenüber dem Staat
Auch die Frage, ob ein Christ einerseits den Schutz des Staates und seine Wohltaten „in Anspruch nehmen” darf, andererseits aber für sich das Recht in Anspruch nimmt, den geforderten Wehrdienst mit der Waffe zu verweigern, hat einige Briefschreiber bewegt. Dazu kann bemerkt werden, dass wir sicherlich keineswegs „den Schutz des Staates in Anspruch nehmen - sozusagen selbstverständlich. Im absoluten Sinn stellen wir Christen keine Ansprüche, aber wir akzeptieren mit Dank gegen Gott alle Wohltaten des Staates gegen uns, insbesondere seinen Schutz. Falls jedoch ein christus feindlicher Staat uns Gläubigen jeglichen Schutz entzieht, haben wir dies widerstandslos hinzunehmen“(K.Sander).
Das Problem des Pazifismus
Einige Briefschreiber gaben zu bedenken, dass die Verweigerung des Wehrdienstes heute „modern“ sei und von sogenannten Pazifisten als antiautoritäre Haltung propagiert wird:
„Abschließend müssen wir uns fragen lassen, ob die sich ausbreitende Verweigerungshaltung in unserer Mitte, unsere pazifistische Friedenssehnsucht nicht eine Gleichförmigkeit mit dieser Welt bedeutet und wir die Heilshaushaltungen verwechseln, die Gottes Wort so klar unterscheidet” (H.Kretzer). „Da jemandem nun legitim die Möglichkeit gegeben wird, Ersatzdienst zu leisten, um damit den Kriegsdienst zu verweigern, entsteht doch die Frage, aus welchem Motiv heraus dies geschieht. Und wenn man sieht, wohin der Trend geht, nämlich zur absoluten Kriegsdienstverweigerung, dann ist unschwer zu erkennen, wer dahinter steckt und wohin dies führen kann. Die Staatsgewalt, die von Gott zur Aufrechterhaltung der Ordnung gegeben ist, soll dadurch geschwächt bzw. beseitigt werden. Begriffe wie Gehorsam und Unterordnen haben in unserer Gesellschaft.keinen großen Stellenwert mehr....”(A.Granz).
Hier meinen wir mit Klaus Sander, dem Verfasser „in seiner starken Verurteilung von Kriegsdienstverweigerern keineswegs zustimmen“ zu können, „falls er dabei auch junge Christen im Auge hat, die ehrlich und aus großer Gewissensnot heraus den Kriegsdienst verweigern. Keiner von diesen jungen Christen will entfernt die von Gott eingesetzte Staatsgewalt schwächen, er möchte aber (soweit es an ihm liegt) auf der anderen Seite auch nicht für das Ende des Lebens eines Mitmenschen verantwortlich oder mitverantwortlich sein, und insofern wünscht er gleichfalls, nicht in Gottes Rechte einzugreifen“. Und „junge Christen, die sich mit dem Fragenkomplex ‘Christ und Wafte‘ ehrlich auseinandersetzen und dabei möglicherweise zu ernsten Gewissens- und Glaubensnöten gelangen, kann man nicht der Gleichförmigkeit mit dieser Welt bezichtigen, auch nicht einer modernistischen Haltung. Ihnen würde Unrecht geschehen, wenn man ihr Verhalten so beurteilen würde. Die christliche Haltung dieser jungen Christen hat mich oft beeindruckt - gleichgültig, wie sie sich letztlich in diesen Fragen entschieden haben.”
Zum Schluss sei uns noch erlaubt, eine Stellungnahme aus einer etwas anderen, wahrlich nicht „theoretischen“ Sicht, vorzustellen:
Ein Leser aus der ehemaligen DDR schreibt: „...Ich möchte das Geschriebene zu dieser Sache einfach noch mit drei Dingen illustrieren.
1. Zur Zeit ist es ja beim Dienst in der Bundeswehr nicht so sehr die Frage, ob man mal auf jemand anlegen und auch abdrücken muss. Selbst der in der Presse hochgespielte Somaliaeinsatz war so scharf ja nicht, und außerdem freiwillig. In der DDR aber lagen die Dinge schon ein wenig anders. Ein Großteil der Truppe versah den aktiven Wehrdienst an der Grenze zur Bundesrepublik. Ein Schießbefehl soll ja nun angeblich nicht existiert haben. Aber gediente Grenzer sehen das anders. Da wurde scharf geschossen. Es gab auch nicht die Wahl bei welcher Truppe man seinen Dienst versehen wollte. Es gab nur einen Befehl. So fand sich dann mancher Christ mit einer Kalaschnikow und scharfer Munition an der Grenze wieder. Da half nur noch Gebet.
2. Dann konnte man von der Möglichkeit Gebrauch machen, seinen Wehrdienst ohne Waffe zu versehen. Viele junge Männer bekamen wegen der Verweigerung der Waffe später einfach keinen Studienplatz. Trotzdem haben viele aus den im Artikel „Christ und Waffe” erwähnten Gründen davon Gebrauch gemacht.
In unserer Gruppe von 25 Bausoldaten waren 12-15 bekehrte Christen. Das war schon gut so für Bibelbetrachtungen und auch Gebetsgemeinschaften. Ein paarmal haben wir auch die Frage diskutiert, was wohl jeder von uns machen würde, wenn uns befohlen würde, eine Waffe zunehmen und sie auch entsprechend zu gebrauchen. Dass man bei so einem Befehl und seiner Verweigerung auch schärfste Maßnahmen ergreifen würde, war uns schon klar. Unsere Antwort darauf aber war immer ungewiss. Jeder müsse dann das vor seinem Herrn noch mal selbst zur Entscheidung bringen. Es blieb also auch hier nur Gebet.
3. Den Zivildienst an sich aber, so wie er jetzt noch läuft, halte ich für eine gute Sache und eine einmalige Chance für viele junge Männer. Ein junger Mann ist ganz bewusst für diese Zeit in ein Altenheim gegangen. Dort diente er als Mädchen für fast alles seine Zeit ab. Er tat das, obwohl ihm gerade in einem solchen Haus die Arbeit gar nicht lag. Aber seinen Dienst mit alten Menschen machte er dann sehr gut...” (P. Baake).
Rainer Brockhaus
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